Leitsatz

Wir züchten ehrlich und aufrichtig aus Liebe zu den Weissen Schäferhunden. Dafür stehen wir mit unserem guten Namen!

Oberstes Gebot der Züchter des BVWSÖ ist es, gesunde, wesensfeste Tiere zu züchten, die dem Rassestandard entsprechen. Um dies zu erreichen, müssen strenge Richtlinien beachtet werden, die diesen Anforderungen Rechnung tragen. Diese Richtlinien werden vom BVWSÖ vorgegeben und sind für alle Mitglieder verbindlich. Sie geben nicht nur genaue Anweisungen welche Formalitäten usw. beachtet werden müssen, sondern dienen insbesondere dem Schutz der Zuchttiere.

So dürfen Züchter lediglich drei Würfe pro Jahr machen, wobei zwischen zwei Würfen mindestens eine Zeitspanne von sechs Wochen eingehalten werden muss. Um eine Ausbeutung der Muttertiere und die Degradierung zu einer "Gebärmaschine" zu verhindern, darf eine Hündin nur jede zweite Hitze belegt werden. Mit sieben Jahren ist das Zuchtendalter für Hündinnen erreicht.

Diese Richtlinien schützen auch den Welpenkäufer, denn es darf nur mit gesunden Tieren gezüchtet werden, die eine strenge Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Hierbei werden nicht nur Schönheitsmerkmale berücksichtigt, sondern das Hauptaugenmerk ist auf eine Wesensüberprüfung gerichtet.

Diesen Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir es uns bei der Zucht von Weissen Schäferhunden nicht leicht machen. Sondern von unseren Züchtern ein großes Maß an Wissen und Verantwortung verlangen. Unsere Züchter müssen strenge Auflagen und Vorraussetzungen erfüllen, um einen Zwingerschutz durch den BVWSÖ zu erlangen und damit ihrer züchterischen Tätigkeit nachgehen zu können.

Wenn nur die Vermehrung von Hunden des Geldes wegen das Ziel unserer Züchter wäre, dann hätten diese bestimmt den leichteren Weg gewählt und sich einem Verein angeschlossen, dessen Augenmerk auf den Geldbeutel gerichtet ist. Leider gibt es auch in Österreich viel zu viele solcher Einrichtungen. Sehr oft haben wir beobachten müssen, dass Tiere aus solchen Zuchtstätten, zunächst vermeintlich "günstig" erstanden, ein Vielfaches des Anschaffungswertes an Tierarztkosten benötigen.

Wir danken dem BVWS-Deutschland für die tatkräftige Unterstützung bei der Erarbeitung der Richtlinien.