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Wir züchten
ehrlich und aufrichtig aus Liebe zu den Weissen
Schäferhunden. Dafür stehen wir mit unserem guten
Namen!
Oberstes Gebot der Züchter des BVWSÖ ist es,
gesunde, wesensfeste Tiere zu züchten, die dem
Rassestandard entsprechen. Um dies zu erreichen,
müssen strenge Richtlinien beachtet werden, die
diesen Anforderungen Rechnung tragen. Diese
Richtlinien werden vom BVWSÖ vorgegeben und sind für
alle Mitglieder verbindlich. Sie geben nicht nur
genaue Anweisungen welche Formalitäten usw. beachtet
werden müssen, sondern dienen insbesondere dem
Schutz der Zuchttiere.
So dürfen Züchter
lediglich drei Würfe pro Jahr machen, wobei zwischen
zwei Würfen mindestens eine Zeitspanne von sechs
Wochen eingehalten werden muss. Um eine Ausbeutung
der Muttertiere und die Degradierung zu einer
"Gebärmaschine" zu verhindern, darf eine Hündin nur
jede zweite Hitze belegt werden. Mit sieben Jahren
ist das Zuchtendalter für Hündinnen erreicht.
Diese Richtlinien
schützen auch den Welpenkäufer, denn es darf nur mit
gesunden Tieren gezüchtet werden, die eine strenge
Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Hierbei
werden nicht nur Schönheitsmerkmale berücksichtigt,
sondern das Hauptaugenmerk ist auf eine
Wesensüberprüfung gerichtet.
Diesen Ausführungen
können Sie entnehmen, dass wir es uns bei der Zucht
von Weissen Schäferhunden nicht leicht machen.
Sondern von unseren Züchtern ein großes Maß an
Wissen und Verantwortung verlangen. Unsere Züchter
müssen strenge Auflagen und Vorraussetzungen
erfüllen, um einen Zwingerschutz durch den BVWSÖ zu
erlangen und damit ihrer züchterischen Tätigkeit
nachgehen zu können.
Wenn nur die
Vermehrung von Hunden des Geldes wegen das Ziel
unserer Züchter wäre, dann hätten diese bestimmt den
leichteren Weg gewählt und sich einem Verein
angeschlossen, dessen Augenmerk auf den Geldbeutel
gerichtet ist. Leider gibt es auch in Österreich
viel zu viele solcher Einrichtungen. Sehr oft haben
wir beobachten müssen, dass Tiere aus solchen
Zuchtstätten, zunächst vermeintlich "günstig"
erstanden, ein Vielfaches des Anschaffungswertes an
Tierarztkosten benötigen.
Wir danken dem
BVWS-Deutschland
für die tatkräftige Unterstützung bei der
Erarbeitung der Richtlinien.
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